Sicherheit im StaubEx-und im
GasEx-Bereich
StaubEx oder GasEx?
Explosionsgefahr
besteht, wenn drei Voraussetzungen gleichzeitig gegeben sind:
1. Luft
2. Brennbare Stäube / Brennbare Gase
3. Wirksame Zündquellen
 
Explosionsfähige Atmosphären können durch
brennbare Stäube (Staub-Ex) oder durch brennbare Gase oder
Dämpfe (GasEx) in Verbindung mit Luft entstehen. Weiterhin muss
eine wirksame Zündquelle vorhanden sein, die diese zündfähige
Atmosphäre entzünden kann.
Als wirksame Zündquellen kommen in Frage:
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Feuer, Flamme,
Glut |
Elektrisch erzeugte Funken |
Elektrostatische
Entladungsfunken |
Heiße
Oberflächen |
SCHUTZMASSNAHME: Sicheres Vermeiden EINER
der drei Voraussetzungen
Entweder man beseitigt oder verhindert die
Entstehung einer explosiblen Atmosphäre, z.B. Vermeidung von
Staubablagerungen durch regelmäßiges Reinigen oder man vermeidet
deren Zündung. Das Verhindern der Entstehung einer explosiblen
Atmosphäre ist nicht immer möglich. Also muss man die Zündung dieses
Gemisches vermeiden. Hierzu muss man Geräte, die eine mögliche
Zündquelle sein könnten, fernhalten oder aber diese konstruktiv so
ausbilden, daß eine Zündung nicht möglich bzw. nicht wahrscheinlich
ist.
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Zulassung und
Kennzeichung von Geräten, die gefahrlos in explosibler Atmosphäre
eingesetzt werden können.
Grundlage für die Zulassung von Geräten für
den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist die europä-
ische Richtlinie 94/9 EG (ATEX), die ab 30.06.2003 für alle
EG-Mitgliedstaaten gilt.
Ist ein Gerät Ex-geschützt, darf es noch lange nicht überall
eingesetzt werden. An Geräte für den Einsatz in explo-
sionsgefährdeten Bereichen werden verschieden hohe Anforderungen
je nach Gefährdungspotential gestellt.
Hierzu gibt die ATEX verschiedene Kategorien und
Gefährdungspotentiale vor:
Definition der Kategorien
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Kategorie 1 |
Geräte zur Verwendung
in Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphäre ständig,
langzeitig oder häufig vorhanden ist. Die Geräte müssen selbst
bei selten auftretenden Störungen die Sicherheit gewährleisten.
Zwei unabhängige konstruktive Schutzmaßnahmen sind notwendig. |
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Kategorie 2 |
Geräte zur Verwendung in Bereichen, in denen explosionsfähige
Atmosphäre gelegentlich auftritt. |
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Selbst bei häufig auftretenden Gerätestörungen muß die
Sicherheit gewährleistet sein. |
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Kategorie 3 |
Geräte
zur Verwendung in Bereichen, in denen explosionsfähige
Atmosphäre nur selten und während eines kurzen Zeitraumes
auftritt. Die Geräte gewährlleisten bei normalem Betrieb |
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das erforderliche Maß an Sicherheit. |
Zulassungsgruppen der Geräte
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Gerätegruppe l |
Zur
Verwendung in untertägigen Bergwerken
Kategorie M1 (M = Mining) - Kategorie M2 |
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Gerätegruppe ll |
Zur Verwendung im
NichtBergbau-Bereich
Kategorie 1: Sehr hohe
Sicherheitsanforderungen
Kategorie 2: Hohe
Sicherheitsanforderungen
Kategorie 3: Normale
Sicherheitsanforderungen |
Einteilung der Geräte für
unterschiedliche Zonen
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Kategorie |
Ausgelegt für Art von
explosionsfähiger Atmosphäre |
einsetzbar
in Zone |
Auch einsetzbar
in Zone |
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1 |
Gas/Luft-Gemisch bzw. Dampf/Luft-Gemisch bzw. Nebel |
0 |
1 + 2 |
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1 |
Staub/Luft-Gemisch
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20 |
21 + 22 |
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2 |
Gas/Luft-Gemisch bzw. Dampf/Luft-Gemisch bzw. Nebel |
1 |
2 |
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2 |
Staub/Luft-Gemisch
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21 |
22 |
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3 |
Gas/Luft-Gemisch bzw. Dampf/Luft-Gemisch bzw. Nebel |
2 |
- |
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3 |
Staub/Luft-Gemisch |
22 |
- |

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